Sven Rautenberg: OT - Wohnungsübergabe

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Moin!

Für alle - zum Thema Kaution unbedingt beachten: man hat meines Wissens das Recht, diese auf ein Sperrkonto einzulegen an das der Vermieter nicht allein rankommt.

Die Kaution muß in jedem Falle auch mit banküblichen Sparbuchzinsen verzinst werden. Die übliche Vorgehensweise ist, die Kaution auf ein auf den Mieter lautendes Sparbuch einzuzahlen und dieses dann an den Vermieter zu verpfänden. Damit hat der Vermieter dann aber lediglich das Pfand als Druckmittel, er darf sich am Sparbuch aber nicht frei bedienen, wie er meint.

Deshalbist auch die Verhaltensweise, die Kaution durch Einstellung der Mietzahlungen "abzuwohnen", sehr zweifelhaft.

Im Zweifel muß er sich diese dann erklagen. Ich habe mit Kautionen nur Ärger gehabt - es ist immer die gleiche Bereicherungsmasche. Da brauchen scheinbar die Ärmsten (oder waren es die Gierigsten?) der Gesellschaft, die ihr ganzes Geld beim Immobilienkauf ausgegeben haben einfach noch ein kleines Zubrot ;-)

Zwischen "Ärger haben" und "Geld am Ende doch nicht kriegen" liegen ja noch Welten. Ein Vermieter kann sich mit der Rückzahlung bzw. Freigabe der Kaution durchaus 6 Monate Zeit lassen - der Anspruch des Mieters verjährt übrigens erst nach 30 Jahren.

Du könntest da also vermutlich noch aktiv werden, wenn du irgendwo noch Geld zu kriegen hast.

- Sven Rautenberg

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