Sven Rautenberg: OT - Wohnungsübergabe - Erläuterungen

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Moin!

Die Vermieter bestehen darauf, das die Wände weiß gestrichen sind, und alle Dübellöcher zugemacht sind. Nun ich habe das ganze Haus erst vor 2 Jahren gestrichen, allerdings ist die ein oder andere Wand nicht weiß sondern pastellfarben abgetönt.

Ein wenig Recherche im Internet bringt in dieser Sache außerdem noch interessante Urteile zum Vorschein. Kurz zusammengefaßt:

1. Wände müssen nicht weiß gestrichen übergeben werden, helle gedeckte Farben sind auch in Ordnung, solange der Wandzustand insgesamt ok ist.

2. Renovierungen orientieren sich gefälligst am Zustand der Wohnung, und nicht an irgendwelchen Kalenderfristen (Klausel "alle 3 oder 5 Jahre renovieren").

3. Die Kosten für Schönheitsreparaturen trägt normalerweise der Vermieter, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Es wird schon einen Grund gehabt haben, warum der Vormieter seine Kaution zurückerhalten hat. Immerhin gabs dazu ja ein Gerichtsurteil. Ganz ähnlich würde ich die Lage auch in eurem Fall einschätzen.

- Sven Rautenberg

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