fastix®: Forderungsansprüche bei Kontaktvermittlung

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Moin!

Ganz einfach: Die Recruiting-Agentur zahlt der, der den Vetrag mit dieser Agentur hat, ein Schuldverhältnis zwischen der Agentur und einem ditten (Dir) kommt nicht zustande, solange Du nicht einen Vertrag unterschreibst. Den würden die im Falle der Seriösität garantiert schriftlich machen, weil da auch eine Menge Bedingungen drin stehen. Und Du hättest Ihn schon...

Ein Handeln der Agentur für Dich ohne Auftrag kommt mangels der nicht zu bejahenden Schadensvermeidung jedenfalls nicht in Betracht.

Naja, wieauchimmer, mal schauen, was da noch rauskommt aus der Sache.

Bin ja gespannt, ob sich nicht irgendwann jemand von der Firma X bei Dir meldet, Dich drängt die Kosten für die Agentur zu übernehmen und nach Zahlung der Provision durch Dich und Abschluss des Vertrages sind die "Agentur" und die "Firma X", respektive deren Betreiber verschwunden. Kann ja eine Betrugsmasche sein. Aufgrund der beschriebenen Geschäftspraktiken der beiden Seiten erscheint mir das auch wahrscheinlich.

Den folgenden Satz schreibe ich wegen der Abmahnwütigkeit der Kollegen eines gewissen FvG und der Existenz eines Gesetzes, welches schon längst auf den Müll gehört:

Rechtsgültige Rechtsauskünfte natürlich nur vom Anwalt Deines Vertrauens oder aus der aktuellen Ausgabe des BGB, Abteilung Vertrags- und Schuldrecht (um das geht es hier) in Deinem Regal.

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix®

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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development