Beller: Internetkauf: Wie lange muss ich auf Ware warten?

Hallo Forum,

vor 11 Wochen bestellte ich bei einem ebay-Händler (aber nicht über ebay, bin kein Mitglied) mit sehr guten Bewertungen ein Sofa und überwies eine Anzahlung von 50 % des Kaufpreises (700 Euro). Ausgemacht waren drei Wochen Lieferzeit. Seit der vierten Woche nach der Bestellung verspricht mir der Händler in den freundlichsten Worten - ja, so nett wurde ich noch nie angelogen :-( - die Auslieferung in den nächsten Tagen.

Nun habe ich ihm letzte Woche per Einschreiben eine letzte Frist bis gestern gesetzt. Wenn wieder nichts ankommt, trete ich vom Vertrag zurück und erwarte meine Vorauszahlung am kommenden Montag wieder auf meinem Konto. Andernfalls leite ich rechtliche Schritte ein.

Das Sofa ist für mich mit so viel Ärger und Lügen verbunden, dass ich es wirklich nicht mehr haben mag. Nun meine Frage:

Der Händler überzog die Lieferzeit um mehr als das dreifache. Muss ich ihm noch mehr Zeit einräumen?

Viele Grüße

Beller

  1. Tachchen!

    Viel entscheidender als deine Wartezeit insgesamt ist eine angemessene
    Frist, das jetzt nachzuliefern. Prinzipiell seid ihr ja beide an den Vertrag
    gebunden, den dein Partner gerade nicht ordentlich erfüllt. Das kann aber
    zum Beispiel auch ein schlichtes "Verschwitzen" sein.
    Also ist es sachgerecht (unter Vertragspartnern) , ihn zu "erinnern" und ihm
    anzuzeigen, dass du dich nicht länger gebunden siehst, wenn er nicht bis zum
    [angemessener Zeitraum, seine Pflicht nachzuholen] erfüllt.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
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    1. Hallo schwarze Piste

      Das kann aber zum Beispiel auch ein schlichtes "Verschwitzen" sein.

      Nein, ich rufe seit sieben Wochen wöchentlich an. Er kann es also nicht vergessen haben.

      Also ist es sachgerecht (unter Vertragspartnern), ihn zu "erinnern" und ihm anzuzeigen, dass du dich nicht länger gebunden siehst, wenn er nicht bis zum [angemessener Zeitraum, seine Pflicht nachzuholen] erfüllt.

      Genau das habe ich getan. War die eine Woche zu wenig?

      Bei meinem ersten Anruf, kaum dass ich meinen Namen nannte, überschüttete mich die Frau des Geschäftführers mit einem Schwall von Worten, ich verstand nur "Polizei", Anzeige" und "Überweisung". Schließlich unterbrach ich sie und erklärte ihr, dass ich ein anderer sei, sie müsse mich verwechseln. Sie fragte noch einmal nach meinem Namen und siehe da, sie verwechselte mich tatsächlich. Das weitere Gespräch war ihr dann furchtbar peinlich. Seitdem habe ich so meine Zweifel an der Richtigkeit meiner Händlerwahl.

      Das von mir bestellte Sofa gibt es weiterhin mehrfach angeboten auf den ebay-Seiten. Lieferzeit: 3 Wochen! Und dutzende aktuelle positive Bewertungen von glücklichen Kunden! :-(

      Viele Grüße

      Beller

      1. Hi,

        Das von mir bestellte Sofa gibt es weiterhin mehrfach angeboten auf den ebay-Seiten. Lieferzeit: 3 Wochen! Und dutzende aktuelle positive Bewertungen von glücklichen Kunden! :-(

        Das solltest du Ebay mitteilen. Laut deren AGB dürfen nur Waren angeboten werden, die auch lieferbar sind. Auch wenn du nicht über Ebay gekauft hast, kannst du das Verhalten des Händlers dort anzeigen

        1. Hallo Manuel,

          Das solltest du Ebay mitteilen. Laut deren AGB dürfen nur Waren angeboten werden, die auch lieferbar sind. Auch wenn du nicht über Ebay gekauft hast, kannst du das Verhalten des Händlers dort anzeigen

          Oh! Ich war eben auf den ebay-Seiten des Händlers und was lese ich da:

          »Diese Person ist nicht länger bei eBay angemeldet.«

          Schöne Sch***e!

          Viele Grüße

          Beller

  2. Hallo,

    ich bin nun kein Jurist, aber ich finde erstens 11 Wochen doch sehr arg und zweitens meine ich, daß Du mit dem setzen einer Frist genau das Richtige getan hast und nicht mehr an den Vertrag gebunden bist. Geh am Besten zur Verbraucherzentrale. Da kostet eine Rechtsberatung 6,-€ (in NRW jedenfalls). Hoffentlich hast Du eine Kopie des Schreibens und die Quittung des Einschreibens.

    Gruß, Andreas

    --
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