Ich hatte oben geschrieben, dass Freiberufler ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt anmelden müssen. http://www.ratgeber-e-lancer.de/0301.html
Jau, hast aber auch von ner Gewerbeanmeldung gesprochen. Wie auch immer, Selbige ist nicht notwendig.
Hier habe ich im Netz auch andere Auffassungen gefunden z.B. http://www.coburg.ihk.de/downloads/Merkblatt_Rechnungserstellung.pdf
Ich persönlich würde auch als Kleinunternehmer sicherhaltshalber meine Steuernummer auf Rechnungen angeben, solange es dazu kein Urteil eines Finanzgerichtes gibt. Der Wortlaut des § 19 Abs. 1 UStG ("über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4)")lässt nämlich beide Meinungen zu, da man sich darüber streiten oder jetzt auf den ganzen Absatz 4 verwiesen wird oder nur auf den Teil mit dem gesonderten Ausweis der Steuer. Es kommt wohl darauf an, wie das letzten Ende die Gerichte sehen.
Wie gesagt: hier herrscht Verwirrung. Das Problem ist in diesem speziellen Fall, dass unser Fragesteller sich mit Anforderung einer Steuernummer (ich gehe davon aus dass er bis dato überhaupt keine hat) automatisch verpflichtet eine Steuererklärung, zumindest aber eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorzulegen. Bei den geringen Umsätzen ist das meines Erachtens unnötiger Aufwand.
Gruß
Humbert