Gravenreuth : Aus wievielen Zeichen kann max. eine Domain bestehen?

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Ja also bei dem Kampf hast du meine volle Unterstützung: Wenn jemand Oliver heißt und leidenschaftlich seinen Kahn schippert, sollte er das Recht haben, Domainnamen wie http://www.oliverskahn.de, http://www.oliver-steuert-den-kahn.de oder http://www.was-kann-olivers-kahn-dafuer-dass-er-so-schoen-ist.de registrieren zu lassen.

Gute Beispiele! Muss ich den Kollegen von JBB (= auch die HEISE-Anwälte) noch vorhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)