Moin!
Ich bin nun 6 Jahre bei einer Firma würde aber gerne den Job wechseln. Das heißt ich habe einen Monat Kündigugsfrist.
Sagt das auch dein konkreter Arbeitsvertrag bzw. die dort evtl. genannte tarifvertragliche Regelung?
Ich habe noch 3 Wochen Urlaub in diesem Jahr. Hatte bereits ein Vorstellungsgespräch. Die haben mich gefragt wann ich anfangen könnte. Ich sagte ich hätte einen Monat Kündigugnsfrist.
Mit einem Monat bist du tendentiell sowieso schon sehr kurzfristig verfügbar - mal abgesehen von den Arbeitslosen, die "ab sofort" loslegen könnten.
Ich kann mir eigentlich kein wirkliches Szenario vorstellen, bei dem ein Arbeitgeber wirklich SO dringend neue Arbeitskräfte benötigt, dass er nicht den einen Monat Kündigungsfrist abwarten könnte.
Ist es möglich die Kündigugsfrist mit dem Urlaub abzukürzen? Und schon bei dem neuen Arbeitgeber anzufangen während mein alter Vertrag noch läuft?
Dein Urlaub ist ja schließlich bezahlt. Es dürfte schwierig werden, vom alten Arbeitgeber die Lohnfortzahlung zu kassieren, und vom neuen schon das Gehalt des neuen Jobs. Abgesehen davon läuft das natürlich darauf hinaus, dass dann auch der Urlaubsanspruch verfällt.
Es ist dir aber ohne weiteres möglich, mit deinem bisherigen Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag zu schließen. Mit dem wäre es im Grunde (wenn der Arbeitgeber zustimmt) möglich, den alten Arbeitsvertrag per sofort zu beenden und dich damit schon einen Tag später in die neuen Dienste treten zu lassen. Bei Arbeitsaufgaben, die problemlos von existierenden Kollegen übernommen werden könnten, sicherlich auch kein wirklich großes Thema. Deine baldmögliche Abwesenheit aufgrund der Konstellation von Kündigungsfrist und Urlaub könnte ja auch ein entsprechendes Argument sein.
Ich frage wegen: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/__8.html
Ich würde meinen Urlaubsanspruch nicht einfach so wegwerfen.
Grundsätzlich ist übrigens dein jetziger Arbeitgeber nicht unbedingt verpflichtet, dir die drei Wochen Urlaub am Ende der Arbeitszeit zu gewähren. Das BUrlG gilt arbeitgeberübergreifend, d.h. wenn du die Mindesturlaubszeit laut Gesetz bei dem einen Arbeitgeber noch nicht gehabt hast, auch wenn du dort schon 9 Monate gearbeitet hast, muß dir der neue Arbeitgeber diese Zeit gewähren, auch wenn du dort in dem Jahr nur 3 Monate arbeitest.
Siehe dazu auch:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/__6.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/__7.html, Absatz 4.
- Sven Rautenberg
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