Moin!
Was mir allerdings mehr Sorge bereiten würde ist die Frage eines vertraglichen Wettbewerbsverbotes.
Stimmt. Während der Laufzeit des Arbeitsvertrages dürfte schon aus Treuegründen ein Tätigwerden für andere Arbeitgeber nicht erlaubt sein. Nebentätigkeiten muß man ja auch genehmigen lassen, der AG kann sie dann nicht verbieten, wenn der AN grundsätzlich auf einem ganz anderen Marktfeld tätig wird und der Umfang die vertragliche Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt.
Eine Nebentätigkeit auf dem gleichen Gebiet wie der AG kann verboten werden.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot hingegen muß
a) vertraglich vereinbart sein und
b) entsprechend vergütet werden.
Werden für die Zeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots mindestens 50% des Gehalts als Entschädigung vertraglich vereinbart, muß der AN sich an das Wettbewerbsverbot halten (längstens für 2 Jahre).
Wird weniger Vergütung vereinbart, kann der AN wählen, ob er die Vergütung kassiert und sich an das Verbot hält, oder ob er sich nicht an das Verbot hält - und damit dann keine Vergütung kassiert.
Wird keine Vergütung vereinbart, ist diese Arbeitsvertragsklausel unwirksam.
Ich glaube aber nicht, dass im vorliegenden Fall irgendeine Art von Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag vorhanden ist.
Grundsätzlich ist übrigens dein jetziger Arbeitgeber nicht unbedingt verpflichtet, dir die drei Wochen Urlaub am Ende der Arbeitszeit zu gewähren.
Ja, allerdings sieht § 7 Abs. 4 BUrlG dann die Abgeltung durch den ehemaligen AG vor. Übrigens, wo steht eigentlich, dass Urlaub von einem auf den anderen AG übertragbar ist? Das wäre mir nämlich neu.
Mag sein, dass es dazu mittlerweile andere Regelungen gibt. Aber nehmen wir mal den gedanklichen Fall an, dass ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub (4 Wochen) schon im Februar nimmt. Dann entscheidet er sich, zur Jahresmitte zu kündigen und hat für die restlichen 6 Monate einen anderen Arbeitgeber mit ebenfalls wieder 4 Wochen Jahresurlaub. Kann er jetzt noch weitere 2 Wochen Urlaub für das halbe Jahr Arbeit beim neuen AG nehmen?
- Sven Rautenberg
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