Thomas J.S.: Urlaub mit Kündigungsfrist verrechenbar ?

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Hallo,

Ich glaube aber nicht, dass im vorliegenden Fall irgendeine Art von Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag vorhanden ist.

Das ist egal, das Wettbewerbsverbot besteht kraft Gesetzes (du hast es eingangs ja bereits erwähnt).

Finde ich interessant. Ist es denn wirklich per Gesetz in .de so geregelt?

In vielen Arbeitsverträgen gibts ein "Konkurrenzklausel" (= Wettbewerbsverbot). Die gilt aber - in .at - nur dann wenn man selber kündigt [gut das wäre hier der Fall]. Die Konkurrenzklausel gilt nicht, wenn die Firma das Arbeitsverhältnis kündigt, Arbeitnehmern begründeten Anlass zum vorzeitigen Austritt gibt oder eine unberechtigte fristlose Entlassung ausspricht.

Als Tipp gibt z.B. http://www.it-jobs.de/index.phtml?modul=content/bewerbungsabc&fein=file0044  auch was anderes an.

Und http://www.unternehmerinfo.de/Lexikon/K/Konkurrenzklausel.htm sagt auch was anderes dazu.

Grüße
Thomas