Thomas J.S.: Urlaub mit Kündigungsfrist verrechenbar ?

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Hallo Sven,

Das ist egal, das Wettbewerbsverbot besteht kraft Gesetzes (du hast es eingangs ja bereits erwähnt).

Finde ich interessant. Ist es denn wirklich per Gesetz in .de so geregelt?

Du mußt unterscheiden zwischen dem Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses, und dem nach Beendigung desselben.

Bei bestehendem Arbeitsverhältnis hat der Arbeitnehmer es natürlich zu unterlassen, für die Konkurrenz tätig zu werden, es sei denn, es wird ihm erlaubt.

Das ist klar (deshalb wird  (bei uns) auch immer der Unterschied zwischen Konkurrenzverbot und Konkurrenzklausel betont).

Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses hingegen hat er grundsätzlich das Recht, sofort für die Konkurrenz tätig zu werden, es sei denn, das wird vertraglich wirksam ausgeschlossen und vom ehemaligen Arbeitgeber dann auch bezahlt.

Als Tipp gibt z.B. http://www.it-jobs.de/index.phtml?modul=content/bewerbungsabc&fein=file0044  auch was anderes an.

Das bezieht sich auf das Wettbewerbsverbot nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Ja, das meinte ich auch mit meiner Frage, weil es mir schon etwas merkwürdig vorkam, dass ein Wettbewerbsverbot per Konkurrenzklausel per se gesetzlich verankert sei.

Soweit ich darüber einen Überblick habe, wurden bei Fällen wo es tatsächlich zu einer Rechtsstreit kam, fast immer die AN in ihrem Recht bestätigt. Die Gerichte waren der Meinung, dass die Klausel einem Arbeitsverbot gleichkäme und erklärten sie für unwirksam. (Aber das bezieht jetzt natürlich nur auf .at)

Grüße
Thomas