Hallo Molle,
ein Monat Kündigungsfrist ist aber ungewöhnlich kurz. Üblich sind 3 Monate.
Jedenfalls ist deine Frage schon interessant, ich kann auch nicht genau sagen ob der frühere Arbeitsbeginn dem "Zweck des Urlaubs" widerspricht, denn schließlich nimmst du den Urlaub genau dafür also sollte es auch der Zweck deines Urlaubs sein. :)
Sieh es einfach mal so. Wessen Interessen sind dadurch verletzt?
Dein alter Arbeitgeber muss dir deinen zustehenden Urlaub gewähren, darüber gibt es schon mal kein Diskussion. Da du danach sowieso nicht mehr wieder kommst, hat er auch ein Interesse daran, ob du dich in deinem Urlaub auch vorschriftsmäßig erholst. Dein neuer Arbeitgeber freut sich höchstens darüber, dass du 3 Wochen früher anfängst, sein Interesse ist dadurch auch nicht verletzt.
Wichtig noch zu beachten: dein Urlaub kann nicht doppelt genommen werden, also deine 3 Wochen gelten dann als genommen, obwohl du arbeiten gehst! Und die Tatsache dass du für 3 Wochen 2 Arbeitgeber hast und somit auch 2 Einkommen und doppelte Besteurung wird sicherlich ein paar Bugs in den Computersystemen der Arbeits- und Finanzämter hervorrufen, die du dann nachher erklären musst. Besser wäre es, wenn du einen sauberen Übergang zum Stichtag hinkriegst. Vielleicht ist dein alter Arbeitgeber so nett und lässt dich mit einem Auflösungsvertrag früher raus, sodass du samt den 3 Wochen Urlaub beim neuen Arbeitgeber anfängst.
Ciao,
Cruz
Ich bin nun 6 Jahre bei einer Firma würde aber gerne den Job wechseln. Das heißt ich habe einen Monat Kündigugsfrist. Ich habe noch 3 Wochen Urlaub in diesem Jahr. Hatte bereits ein Vorstellungsgespräch. Die haben mich gefragt wann ich anfangen könnte. Ich sagte ich hätte einen Monat Kündigugnsfrist.
Ist es möglich die Kündigugsfrist mit dem Urlaub abzukürzen? Und schon bei dem neuen Arbeitgeber anzufangen während mein alter Vertrag noch läuft?Ich frage wegen: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/__8.html