hier mal der Link: http://haerting.de/de/3_lawraw/vertragstexte/ ich finde der ist ganz OK :-)
Kurz überflogen:
§ 1, Absatz 3: es ist wenig sinnvoll, ein Webprojekt in Seitenzahlen und Buttons für die Navigation einzuteilen. Sie beschreiben weder den Umfang der Website noch den Aufwand, sie umzusetzen.
§ 2, Absatz 3: nicht praxisbezogen. "Platzierung von Links", "Einbindung eines E-Mail-Fensters"..
§ 2, Absatz 6: Man optimiert nicht für Browser, sondern für Menschen (Benutzer). Die Bildschirmauflösung ist irrelevant.
$ 3, Absatz 5: unnötig, weg damit.
Rechtlich ist der Vertrag sicherlich wasserdicht, inhaltlich jedoch recht verstaubt und nur bedingt tauglich.
Viele Grüße!
_ds