Die Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co. KG lobt sonst „open-source“, „freeware“ etc. in den höchsten Tönen und berichte insoweit jede Kleinigkeit. Einem Forenbeitrag ist zu entnehmen, dass sie nun wegen der Verletzung eigener Rechte einen Minderjährigen abgemahnt hat:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=41183. Der macht nun einen ziemlich verweifelten Eindruck: „Müssen meine Eltern bezahlen? Müssen die vor Gericht? Ich bin am verzweifeln und hatte bereits eine schlaflose Nacht.“
Kommentar:
News dürfen nicht kopiert werden, so dass eine Rechtsverletzung vorliegt. Wenn Minderjährige Raubkopien von Software, Musikstücken etc. gegen Geld oder kostenlos verbreiten und somit aktiv in die Verbreitungsstückzahl der Originale eingreifen, ist ein vorgehen geboten.
Unter moralischen Gesichtspunkten ist es jedoch fraglich ob die selben Maßstäbe auch dann anzulegen sind, wenn ansonsten keine weitere Verwertung erfolgt – wie bei http://www.heise.de/ . Hier steht die Eigenwerbung im Vordergrund, garniert durch (wohl bezahlte) Werbeeinblendungen. Für die Werbeeinblendungen ist eine höhere Zahl der Zugriffe auf die News sogar wirtschaftlich von Vorteil.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
COMPULAW-Verlag