Grundsätzlich schien mir die Rechtssprechung im Internet-Bereich ziemlich unausgereift (weil unerfahren),
Das kann man so sehen. Andererseits: Prinzipiell läßt sich das UrhG auch gut auf das Internet anwenden - nur die (Erfahrung der) Richter hinken mitunter etwas der Entwicklung hinterher ... >;->
In der Tat. In meinem nicht mehr ganz präsenten Beispiel aus München wurde z.B. bei der Bewertung der Schöpfungshöhe jede HTML-Seite einzeln bewertet. Dass auf diese Weise das UrhG nicht greifen konnte war klar, handelte es sich doch (wie im Internet üblich) um sachlich orientierte Texte (daher rührte übrigens auch meine Frage zu den Heise-News). Da fragt man sich dann schon, aus welchem staubigen Keller sie den Richter geholt hatten.
Najo, wir werden das Thema im Auge behalten...
MfG
Barbara