Hej,
An keiner Stelle ist das Siezen als solches gesetzlich verankert, sondern ergibt sich nur aus dem kulturellen Kontext.
Dies gilt auch für andere Formen der Beleidigung, da der Gesetzgeber aus gutem Grund keinen Bußgeldkatalog für einzelne Schimpfwörter oder unflätige Gesten erlassen hat, sondern dies im Einzelfall bewerten lässt. Und so verstößt auch vom Angesprochenen nicht ausdrücklich erlaubtes Duzen in den meisten vor Gericht endenden Fällen nach Ansicht der Richter gegen § 185 StGB.
Also langsam glaube ich nur noch, dass du mich verkohlen willst: ?t=115924&m=743638.
Beste Grüße
Biesterfeld
--
"Nein! ... Nein, schneller, leichter, verführerischer die dunkle Seite ist."
"Nein! ... Nein, schneller, leichter, verführerischer die dunkle Seite ist."