Hallo.
Naja, ganz so einfach ist es auch wieder nicht.
Stimmt, sondern im Gegenteil höchst bürokratisch und natürlich keineswegs umfassend. Notwendig ist das Heranziehen dieses Regelung allerdings ohnehin nicht in jedem Fall, da seit der Einführung des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) am 1. Januar 2004 der sogenannte "Equal Treatment"-Grundsatz gilt, der die prinzipielle Gleichbehandlung von Mitarbeitern von Zeitarbeitsfirmen und den übrigen Mitarbeitern des bewirtschafteten Betriebes sicherstellen soll -- ob die nun tarifvertraglich gebunden sind oder nicht. Als Reaktion darauf wurden allerdings inzwischen gleich sechs Branchentarifverträge zwischen den unterschiedlichen Branchenverbänden und den Gewerkschaften geschlossen, die die angestrebte Begradigung teilweise durchaus wieder schief rücken, indem sie den Unternehmen teilweise nur noch empfehlen, sich am Lohnniveau der übrigen Mitarbeiter zu orientieren.
MfG, at