Hi Bio,
Juristisch gesehen ist der "Unternehmer" nicht klar definiert. Nur stellt sich der "Bürger" wohl bei dem Begriff immer so einen Patriarchen vor, der einfach der prototypische "Unternehmer" ist. Mit Chauffeur und so.
Wahrscheinlich ist der Begriff schon juristisch definiert, wir kennen ihn nur nicht. Tatsächlich bezeichnet das Wort "Unternehmer" ein weites Feld selbständiger Tätigkeit vom Taxi oder Kiosk bis zu den Aldi-Brüdern. Aber auch wenn man das angestellte Spitzenmanagement der größeren Firmen der Gruppe der Unternehmer zurechnen will, macht es aus meiner Sicht dennoch einen Sinn, diese Manager von Unternehmensinhabern, die selber unternehmerisch tätig sind, zu unterscheiden, finde ich.
Viele Grüße
Mathias Bigge