daniel84: Amtsgericht erklärt unvl. E-Mail-Werbung an Anwälte für zulässig

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Hallo MudGuard,

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Und wen trifft die Steuer demnach nicht? Genau: den Massenspammer.

Logischerweise müsste sowas weltweit umgesetzt werden, und nicht mit einer Steuer in Deutschland. Und natürlich müsste der Absender und nicht der Empfänger zahlen.

Wie das technisch und rechtlich machbar wäre, weiss ich jedoch nicht. Ich finde einfach den Ansatz, dass eine E-Mail nicht mehr gratis ist, sondern eine Kleinigkeit kostet, gut. Eine Weiterentwicklung wäre z.B. auch, dass der Empfänger die E-Mail "akzeptieren" oder "zurückweisen" kann - bei ersterem kostet die E-Mail den Absender nichts, bei zweiterem schon.

Gruss aus Luzern,
Daniel