Moin!
1.)
Bekanntlich ist ein Forenbetreiber ja verpflichtet gegen illegale (in welcher Weise auch immer) Inhalte in seinem Forum entsprechend vorzugehen.
Nur bei Kenntnis- aber:
§ 8 (2) TDG
Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Wie sieht das aber bei Foren/Boards aus die auch die Möglichkeit bieten Privatnachrichten (PN's) zu versenden?
Kann, muß ,darf er da kontrollieren?
TDG § 9 Durchleitung von Informationen
(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie
1. die Übermittlung nicht veranlasst,
2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem der Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.
(2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung des Zugangs zu ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser Informationen, soweit dies nur zur Durchführung der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen nicht länger gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise erforderlich ist.
Fußnote
TDG § 11 Speicherung von Informationen
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information
haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen
oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die
Information offensichtlich wird, oder
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder
den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
Eine Kontrolle wäre ja eine Verletzung der Privatsphäre der User, aber andernseits ... wie will der Betreiber sicherstellen, daß nicht irgendetwas illegales auf diesem Kommunikationswege passiert? Vor allem dann, wenn er bereits einen begründeten Verdacht hat?
Es gibt keine Kontrollpflicht. Gibt es keine Kontrollpflicht und werden die Daten nur durchgeleitet, dann gibt es keine Kontrollmöglichkeit. Eine Pflicht zur Zwischenspeicherung besteht nicht. Im Gegenteil: Nach BDSG ist dieses sogar zu unterlassen, wenn unnötig. Wie sollst Du also Einsicht nehmen ohne illegal zwischenzuspeichern bzw. die Vertraulichkeit der Telekommunikation zu verletzen? Es handelt sich bei letzterem um ein hohes Verfassungsrecht der Bürger, welches nur bei Vorliegen sehr eng beschriebener Umstände (begründeter Verdacht erheblicher Straftaten) verletzt werden darf.
Wie würdet ihr (hier möchte ich besonders Forumsmoderatoren ansprechen) mit einem Moderator umgehen, der nachweislich Internas aus dem Moderatoren-Bereich an "normale" User weitergibt, um ihnen "Zündstoff" zu liefern um im Forum "Stimmung zu machen"?
unset $arMods[$name];
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development