hi,
Dann bekommt er, oder sein Hoster, von der Staatsanwaltschaft gleich eine Herausgabeverfügung für die Logfiles. Ich glaube nicht, dass die von ihm eine weiterführende Überwachung verlangen können.
nein, das meinte ich auch nicht.
aber wenn der sachverhalt nach hinweis bekannt ist, könnten maßnahmen gegen den sich fehlverhaltenden benutzer angebracht sein - andernfalls kann eine mitstörerhaftung nicht ausgeschlossen werden, oder irre ich mich da?
gruß,
wahsaga
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