Moin!
aber wenn der sachverhalt nach hinweis bekannt ist, könnten maßnahmen gegen den sich fehlverhaltenden benutzer angebracht sein - andernfalls kann eine mitstörerhaftung nicht ausgeschlossen werden, oder irre ich mich da?
Da wird man wohl einen Anwalt fragen müssen, ob derlei schon mal durchgeklagt wurde. Es verhält sich hier schließlich so, dass der Forenbetreiber keinen Vorteil aus der ggf. rechtswidrigen Nachricht hat. Andererseits hat er natürlich leicht die Möglichkeit zu sperren: anders als beim Telefon sehe ich hier seitens eines gesperrten nämlich keine Klagegründe wegen des Wegfalls eines wichtigen Kommunikationskanals (Notrufe kann er schlecht über das Forum absetzen...) Wiederum andererseits hat er aus einer überschnellen Sperrung Nachteile, er wird als pingelig qualififiziert, man wird ihm Schnüffelei und Zensur nachweisen und Besucher werden ausbleiben, weil diese ein meinen, es gäbe ein Recht auf freie und unbeobachtete Kommunikation (Stell Dir vor, die leiten das aus dem GG ab.) Daraus resultieren Nachteile.
Ich würde sagen, ein Anwalt gäbe wohl die Auskunft, "Analog zum Bereich des Mailversandes ist eine Sperrung möglich. Dennoch: Mitstörerhaftungen sind eine heikle Angelegenheit."
Zunächst muss geschaut werden, ob man dem Problem nicht anders Herr wird und ob es sich um einen vertretbaren Einzelfall handelt. Andernfalls könnten Forenbetreiber nämlich ganz schnell in eine Haftungsfalle laufen. Da liegen folglich strenge und hohe Maßstäbe bei der Mitstörereigenschaft an.
(Es sei denn, es geht um hundert Jahre alte Links zu Songtexten und einem Programm von Slysoft, welches u.a. defekte und sogar unmittelbar von der MI defekt verkaufte CDs und DVDs retten kann. Da ist der Waldorf vor- muss ich schreiben, dass der in München sitzt?)
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
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