Hello,
Meiner bescheidenen Meinung nach fällt die PN-Funktion unter §9 TDG,
... da aber die Boards, Foren etc. üblicherweise die Nachrichten auch anschließend noch vorhalten, und zwar oft zur ausschließlichen Einsichtnahme durch den Absender und den Empfänger, trifft hier wieder das Phänomen der allgemeinen Rechtsverwirrung zu. (siehe Absatz 2 des zitierten §).
Harzliche Grüße vom Berg
esst mehr http://www.harte-harzer.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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