Tom: Sorgfaltspflicht eines Foren- / Boardbetreibers

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Hello,

ich würde das lieber nicht auf die gesetzliche Ebene ziehen, denn die Gesetze zum Datenschutz und zur Kontrollpflicht widersprechen sich da mMn. Das scheint mir aber gewollt szu sein. Diese Technik der Verwirrung gab es übrigens vor ca. 70 Jahren schon einmal.

Ich würde das von den Benutzungsbedingungen abhängig machen. Wenn Empfänger per BB berechtigt sind, Meldungen zwecks Beschwerde an den Boardbetreiber weiterzuleiten und der Mitglieder abmahnen und ausschließen darf, ist die Sache doch klar. Aber das ist dann Vertragsrecht oder Satzung...

Harzliche Grüße vom Berg
esst mehr http://www.harte-harzer.de

Tom

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