Hi,
ich habe auch schon Gerichtsentscheidungen gesehen, die einen Klick auf ein in einem 1024er-Fenster ohne Scrollen sichtbaren Link fordern. Solange keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt, ist alles andere ein Glückspiel. Lege dem Designer eine Vereinbarung vor, in der er sich verpflichtet, für Abmahn- oder Gerichtskosten aufzukommen - wenn er sich wirklich sicher ist, sollte er die auch unterschreiben. ;-)
freundliche Grüße
Ingo