Christoph Schnauß: Hardware: zusätzlicher IDE-Controler

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hallo Sven,

Was ich mir im BIOS anschauen kann, liegt alles innerhalb des Normalen.
Das BIOS-Programm belastet ja auch weder CPU noch verursacht es HD-Aktivität.

Das ist schon richtig. Aber ich habe inzwischen auch mehrfach folgendes Szenario gehabt:

  • wenn der Rechner eingeschaltet wird, kommt zuallererst eine Sekunde lang eine Anzeige zur Grafikkarte, dann kommt vielleicht drei Sekunden lang ein bißchen was zum Speicher und Mainboard sowie der Hinweis, daß ich fürs BIOS "Entf" drücken kann (mache ich grade mal zum Beispiel), dann laufen sehr schnell und kaum lesbar die BIOS-Meldungen für erste/zweite Platte sowie DVD und Brenner durch, dann kommt eine Anzeige meines zusätzlichen Controlers, welche Platten es da gibt, und nach weiteren drei Sekunden kommt entweder das GRUB-Menü oder, falls ich rechtzeitig "Entf" gedrückt habe, die Anzeige des BIOS. Aber meine sehr leisen "Klicks" machen sich gelegentlich bereits dann hörbar, wenn grade der Zusatzcontroler die angeschlossene(n) Platte(n) als vorhanden bzw. aktiv vermeldet hat. Das Teil verabschiedet sich also  gelegentlich bereits eine Winzigkeit nach dem Moment, in dem es vom BIOS angesprochen wird. Und _dann_ hat meine BIOS-Anzeige auch Fehler.
    Klingt alles ein bißchen doof und führt auch nicht wirklich weiter, da ja nun bereits bekannt ist, _daß_ es einen Fehler gibt. Deine Argumentation wird dadurch auch nicht entkräftet, höchstens noch ein bißchen illustriert.

Für zusätzliche Einbauten (und dein Controller inklusive Festplatten dürften das doch sein) gibts vermutlich keine Händlergewährleistung.

Nein, dafür nicht. Das heißt, wenn ich mir eine zusätzlich eingebaute Platte zerschieße, ist der Händler fein raus - aber der Plattenhersteller (Maxtor) nicht, dessen _Garantie_ drei bis fünf Jahre beträgt. Maxtor hat mir denn auch schon mal eine beschädigte 40GB-Platte ohne Aufpreis in eine nagelneue 80GB-Platte umgetauscht ;-)

Ach ja: Es heißt "Gewährleistung", und nach mehr als 6 Monaten liegt die Beweislast, dass ein nicht funktionierendes Gerät den Fehler schon bei Kauf hatte, bei dir.

Jaein. Bei meinem Händler hieß es tatsächlich vor zwei Jahren noch "Garantie". Auf den Papieren für die neue Zusatzkarte, die ich vor paar Tagen gekauft habe, heißt es inzwischen "Gewährleistung" - da hat der Händler offenbar auch was gelernt.

"Garantie" ist was ganz anderes, nämlich ein freiwilliges Versprechen des Herstellers (selten auch des Händlers), dass das Gerät einen gewissen Zeitraum lang fehlerfrei funktioniert und andernfalls unter gewissen Bedingungen ersetzt, repariert oder sonstwie behandelt wird - alle Garantiebedingungen unterliegen aber allein dem, der dieses Garantieversprechen gemacht hat.

Prinzipiell richtig. Immerhin ist es ein interessanter und oftmals zu wenig beachteter Aspekt, daß es in rechtlicher Hinsicht Unterschiede zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" gibt. Das müßte unter dem Topic "Recht" vielleicht mal genauer diskutiert werden.

Spielt für mich aber keine so große Rolle. Ich kann mit meinem Händler eigentlich ganz gut, da ich seit Jahren Kunde bin und bisher noch keinen Anlaß zu irgendeiner Reklamation hatte - ein paar Fachsimpeleien gabs schonmal, daher ist ihm klar, daß ich nicht absolut ahnungslos bin. Anspruch auf eine Ersatzleistung habe ich natürlich nicht mehr, da die Frist vor drei Wochen vollkommen ausgelaufen ist, egal, ob man das nun Gewährleistung oder Garantie nennen möchte. Macht nichts. Fragen und ihn rhetorisch einlullen - das kann man ja mal versuchen. Mehr als bedauernd mit den Schultern zucken kann er ja auch nicht.

Grüße aus Berlin

Christoph S.

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