Eigentumsfrage...: Eigentumsfrage...

Hallo Leute,

und zwar hätte ich mal eine eher rechtliche Frage.
Und zwar folgendes. Ich bin Besitzer einer Domain (www.xyz.de). Diese Domain nutzt aber ein Verein XYZ e. V. dessen Mitglied ich bin. Auf der Homepage befinden sich auch Forum und Gästebuch. Nehmen wir einmal an, jemand füllt eines dieser beiden Einrichtungen mit gesetzeswiedrigem Material (Gewalt, Pornografie usw.). Wer wäre in diesem Fall dafür haftbar - doch nur ich alleine als Privatperson oder?
Daher auch meine eigentliche Frage. Ist es möglich die Homepage auf den Verein als solchen zu überschreiben, damit ich bei rechtlichen Streitereien aus dem Schneider bin? Gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten?

Danke und Gruß,
resedit

  1. Hello,

    bitte durchlesen:
    http://www.denic.de/de/richtlinien.html

    Und was Du sonst noch mit dem Verein vereinbarst, ist Deine Sache. Das machst Du möglichst schriftlich und ggf. unter Hinzuzeiehen zusätzlicher "Vertragszeugen", oder wenn es ganz wild kommen soll, auch notariell.

    Harzliche Grüße vom Berg
    http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau

  2. Hallo,

    Ich bin Besitzer einer Domain (www.xyz.de). Diese Domain nutzt aber ein Verein XYZ e. V. dessen Mitglied ich bin. Auf der Homepage befinden sich auch Forum und Gästebuch. Nehmen wir einmal an, jemand füllt eines dieser beiden Einrichtungen mit gesetzeswiedrigem Material (Gewalt, Pornografie usw.). Wer wäre in diesem Fall dafür haftbar - doch nur ich alleine als Privatperson oder?

    da kann ich nur meine Meinung als Laie beisteuern.
    Nach meiner Kenntnis ist grundsätzlich derjenige haftbar, der im Impressum des Online-Angebots als Verantwortlicher benannt ist. Das kann durchaus der Verein als juristische Person sein, der dann durch seinen Vorsitzenden repräsentiert wird.

    Dass du dabei als Besitzer der Domain bei der DENIC eingetragen bist, spielt dabei AFAIS keine Rolle.

    Daher auch meine eigentliche Frage. Ist es möglich die Homepage auf den Verein als solchen zu überschreiben, damit ich bei rechtlichen Streitereien aus dem Schneider bin?

    Sicher, du kannst natürlich die Domain als solche dem Verein überschreiben. Aber die DENIC legt dennoch Wert darauf, dass eine natürliche Person als Ansprechpartner eingetragen wird. Da wäre es dann naheliegend, dass der Vorsitzende sagt, "ey, alter Freund, du hast das bisher alles in die Wege geleitet, du machst das doch auch weiter, gelle?"

    Schönen Tag noch,
     Martin

    --
    Der Stress von heute ist die gute alte Zeit von morgen.