Urlaub bei Teilzeit
Pete
- recht
Hallo Forum,
also ich arbeite 30Std/Woche und es wurde mündlich vereinbart, dass ich mir die Stunden selber einteilen kann, da ich nebenbei studiere. Meine Arbeitskollegen bekommen 30 Tage/Jahr. Ich bekomme also 22,5 wie ich ausgerechnet habe.
Das geht ja immer anteilsweise so viel ich weiß.
Nun arbeite ich die 30 Stunden so ziehmlich immer Montags bis Donnerstags und habe den Rest der Woche dann zum lernen.
Nun ist das Problem aber, dass es mir selbst überlassen ist und sonst niemand hier Teilzeit arbeitet und keiner so richtig bescheid weiß.
1. Frage: Wenn ich nun 2 Wochen Urlaub nehme (also 2 x mo-fr frei), wie viele Urlaubstage gehen dann von den 22,5 drauf? 4 oder 5?
2. Frage: Wenn un ein Feiertag auf einen Montag fällt, wie viele Stunden muss ich dann in dieser Woche erscheinen. Und wie viele wenn ein Feiertag auf einen Freitag fällt?
Hallo Pete,
Meine Arbeitskollegen bekommen 30 Tage/Jahr. Ich bekomme also 22,5 wie ich ausgerechnet habe.
Das würde ich anderst sehen! Dir stehen ebenso 30 Tage Urlaub im Jahr zu, oder bekommt der öffentliche Dienst nun 1 Tag mehr Urlaub im Jahr, nur weil sie 18 Minuten am Tag länger arbeiten müssen?
- Frage: Wenn ich nun 2 Wochen Urlaub nehme (also 2 x mo-fr frei), wie viele Urlaubstage gehen dann von den 22,5 drauf? 4 oder 5?
Du Abeitest von Mo-Fr jeweils 6 Stunden. Wenn Du eine Woche frei haben willst, sind das 5 Urlaubstage. Dass Du die 30 Stunden nicht auf 5 sondern auf 4 Tage verteilst ist unabhängig davon.
- Frage: Wenn un ein Feiertag auf einen Montag fällt, wie viele Stunden muss ich dann in dieser Woche erscheinen. Und wie viele wenn ein Feiertag auf einen Freitag fällt?
Ein Feiertag zählt bei Dir 6 Stunden und kann ganz normal als Arbeitszeit hinzugerechnet werden. Du musst in dieser Woche eben nur noch 24 Stunden "bringen". Wie Du diese verteilst ist wiederum eine Abmachung zwischen Dir und deinem Arbeitgeber.
Herzliche Grüße aus Weinsberg
Helmut Weber
Danke für die Antworten,
was denn nun? Ist das vielleicht ein Mist. Die Buchhaltung und mein Boss haben auch nicht den Durchblick wie mir scheint. Die erzählen beide ich würde 22,5 Tage bekommen.
Also letztes Jahr hatte ich nur 22,5 Tage bekommen. Meine Freundin hat seit dem 1.1.2006 eine Stelle bei einem großen Unternehmen angetreten und arbeitet auch 30Std/Woche und hat 30 Tage Urlaub/Jahr.
Ich habe dazu wirklich nix an Gesetzen gefunden. Was soll ich nun machen?
echo $begrüßung;
Ich habe dazu wirklich nix an Gesetzen gefunden.
Im Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer/Bundesurlaubsgesetz steht leider nichts von Teilzeit. Dafür aber, dass die Mindesturlaubstageanzahl 24 beträgt.
Was soll ich nun machen?
Rechtsberatung gibt es, soweit ich weiß, nicht nur beim Rechtsanwalt. Auch Gerichte (Arbeitsgericht?) müssen wohl Rechtsfragen beantworten, auch ohne einen konkreten zu verhandelnden Fall.
Und auch andere Einrichtungen, wie Gewerkschaft, beraten in allgemeinen Fragen. Auch sollte sich an der Uni jemand damit auskennen. Da gibt es genug Nicht-Vollzeit-Beschäftgungen.
echo "$verabschiedung $name";
echo $begrüßung;
Im Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer/Bundesurlaubsgesetz steht leider nichts von Teilzeit.
Dieser Quelle behauptet, es wäre berücksichtigt (ich hab die Stelle nicht gefunden) und klärt auf, wie es zu berechnen ist.
echo "$verabschiedung $name";
Hello,
Im Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer/Bundesurlaubsgesetz steht leider nichts von Teilzeit. Dafür aber, dass die Mindesturlaubstageanzahl 24 beträgt.
Was soll ich nun machen?
Schlag nach bei Büser. Der hat das neulich erst wieder lang und breit im Fernsehen erklärt.
http://www.gesichertes-leben.de/853.htm
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hell-O!
was denn nun?
Kommt drauf an :-)
Die Buchhaltung und mein Boss haben auch nicht den Durchblick wie mir scheint. Die erzählen beide ich würde 22,5 Tage bekommen.
Gundsätzlich zählen auch Teilzeittage wie Vollzeittage. Würdest du also, wie alle anderen Arbeitnehmer in der Firma auch, 5 Tage die Woche arbeiten, stünden dir 30 Tage Urlaub zu. Da du aber statt 5 Tagen nur 4 Tage arbeitest, stehen dir auch nur 4/5 von 30 Tagen zu, das sind dann 24 Tage, wieviele Stunden du an den jeweiligen Tagen arbeitest, ist grundsätzlich ohne Bedeutung. Möchtest du eine ganze Woche frei machen, kostet dich das 4 Urlaubstage.
Meine Freundin hat seit dem 1.1.2006 eine Stelle bei einem großen Unternehmen angetreten und arbeitet auch 30Std/Woche und hat 30 Tage Urlaub/Jahr.
Möglicherweise hat sie eine 5-Tage-Woche, wie die Vollzeitbeschäftigten auch. Oder Letztgenannte haben mehr als 30 Tage Urlaub.
Ich habe dazu wirklich nix an Gesetzen gefunden. Was soll ich nun machen?
Lesen: Berechnung von Urlaub bei Teilzeit. Ansonsten folge dem Rat von dedlfix.
Siechfred
Oh mann,
:(
Anscheinend akzeptiert die Buchhaltung aber die 30 Tage Regelung.
Bei welcher Option stehe ich denn nun besser?
Hello,
Möchtest du eine ganze Woche frei machen, kostet dich das 4 Urlaubstage.
Aber nur dann, wenn "Urlaubstage" bereits gewichtet wurde und nicht mehr den "Rohanspruch" darstellt.
Möglicherweise hat sie eine 5-Tage-Woche, wie die Vollzeitbeschäftigten auch. Oder Letztgenannte haben mehr als 30 Tage Urlaub.
Urlaub rechnet immer mit 6-Tage-Woche, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
24 Urlaubstage ergeben also vier arbeitsfreie Wochen, egal ob Du 1,2,3,4,5 oder sechs Tage die Woche arbeitest.
Umrechnen muss man nur bei unterscheidlicher Wochenarbeitszeit oder wenn einzelne Tage genommen werden sollen. Angenommen, jemand arbeitet nur 3 Tage in der Woche, dann dürfen für einen einzelnen Urlaubstag an einem sonst mit Arbeit belegten Tag 2 Tage vom Rohanspruch abgezogen werden. Ist zwar etwas schwer zu verstehen, aber es ist arbeitsgerichtsfest!
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo,
habe das was du geschrieben hast gerade nochmals der Buchhaltung erzählt. Die sieht das nun auch so. Hat sich wohl zwischenzeitlich informiert.
Danke Nun bin ich viel schlauer! Super. ;)
Hi,
ich hoff ich hab das jetzt richtig verstanden:
1. Nimm dir Mo bis Do frei und lern den Freitag halt weiter (machst du ja eh nicht im Betrieb oder?) dann hast du 4 Urlaubstage weniger
2. Das gleiche wie bei Punkt 1. blos dass du Di-Do frei nehmen musst also fallen nur 3 Urlaubstage weg
Gruß,
Korni
Hello,
Urlaub zählt immer pro 6-Tage-Woche, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Du hast den gestztlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Die 24 Tage würde also vier Wochen entsprechen.
Diese vier Wochen kannst Du ganz normal Urlaub machen, egal, ob Du nun 1,2,3,4,5 oder sechs Tage die Woche arbeitest.
Kompilziert wird es nur, wenn Du keine regelmäßige Arbeitszeit pro Woche hast. Dann muss gerechnet werden.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom