http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/sich_o/persoge.htm#p3
Zum einen ist die Speicherung der Personalausweisnummer ist datenschutzrechtlich nicht ganz unbedenklich, zum anderen: was sollte mich daran hindern, einfach eine erdachte Ausweisnummer anzugeben, wenn ich unbedingt die Fotos sehen will?