Ingo Turski: Domain-Grabber und (Vereins-)Namensrecht

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Hi,

Entweder hat der Verein ein Interesse an der Domain - dann muß er dies durch Registrierung öffentlich machen.

Oder er hat kein Interesse - dann eben nicht.

oder er hat ein Interesse, daß sein Name nicht mißbraucht wird.

Der Verein muß die Domain registrieren wollen. Die DENIC hat gegen Kurt Biedenkopf ein Verfahren gewonnen, der ungefähr das gleiche wollte, nämlich die DENIC verpflichten, "seine" Domain an niemand anderes zu vergeben. Funktioniert nicht.

Danke für den Hinweis. Daß der Name nicht von der DENIC geprüft werden muß, war mir klar. Ich habe den Fall jetzt mal nachgelesen, aber hier geht es ja lediglich um die geforderte Sperrung des Domainnamens, was wir ja gar nicht vor haben (wir hätten z.B. nichts gegen einen Fanclub unter dieser Domain, jemand Interesse?;-).
Allerdings hatte Kurt Biedenkopf ja doch genau das erreicht, was wir wollen:
"Biedenkopf hatte in dem noch zu seinen Amtszeiten im Jahr 2001 begonnenen Rechtsstreit bereits mit seiner Klage gegen den urspünglichen Inhaber der Domain „www.Kurt-Biedenkopf.de“ Erfolg - und so die rechtskräftige Löschung dieser Internet-Adresse erreicht. Dieser Anmelder war von der Denic registriert worden, weil er „behauptete, einen Kurt zu kennen, der in Biedenkopf in Hessen wohnt“, wie Biedenkopfs Anwalt Joachim Kummer in der Revisionsverhandlung erläuterte."
Quelle

Wenn ihr die Domain nicht selbst registriert - wie könnt ihr dann ernsthaft Abmahnungen begründen?

Mit dem Namensschutz nach § 12 BGB?

freundliche Grüße
Ingo