Tachchen!
Allerdings hatte Kurt Biedenkopf ja doch genau das erreicht, was wir wollen:
"Biedenkopf hatte in dem noch zu seinen Amtszeiten im Jahr 2001 begonnenen Rechtsstreit bereits mit seiner Klage gegen den urspünglichen Inhaber der Domain „www.Kurt-Biedenkopf.de“ Erfolg - und so die rechtskräftige Löschung dieser Internet-Adresse erreicht.
Aber dabei hatte er ja wohl vergessen zu erwähnen,
dass er die Domain gar nicht selbst nutzen wollte, oder?
Wenn ihr die Domain nicht selbst registriert - wie könnt ihr dann ernsthaft Abmahnungen begründen?
Mit dem Namensschutz nach § 12 BGB?
Kann man sein Desinteresse an einer Domain deutlicher und gerichtsverwertbarer
ausdrücken, als durch Aufgabe der bereits gesicherten Position?
Gruß
Die schwarze Piste
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