Hello,
Kann man sein Desinteresse an einer Domain deutlicher und gerichtsverwertbarer
ausdrücken, als durch Aufgabe der bereits gesicherten Position?
Ja, durch Auflösung des Vereins, der diese Bezeichnung (uch weiterhin) im Verkehr verwendet.
Es besteht keine Verpflichtung, für einen eingeführen Geschäftsbetrieb oder Verein auch eine Domain zu betreiben. Es besteht ja auch keine Verpflichtung, Handzettelwerbung zu machen.
Wenn aber jemand Anderes nun unter diesem Namen mitmischt, ist das durchaus abmahnenswürdig.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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