schwarze Piste: Domain-Grabber und (Vereins-)Namensrecht

Beitrag lesen

Tachchen!

Schau mal ins http://transpatent.com/gesetze/uwg.html

Habe ich mal gemacht und vorne angefangen:

-------
§ 1
Zweck des Gesetzes

Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der
Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb.
Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten
Wettbewerb.
-------

Spontan bringe ich "Marktteilnehmer" und "Wettbewerb" noch nicht unter einen
Hut mit einem Sportverein wie dem TD Rot-Weiß.
(Selbst wenn man die Eintrittspreise für die Formationspräsentation kennt ;-))

Gruß

Die schwarze Piste

--
ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
Smartbytes Webdesign in Oberhausen