Hello,
der "Verbraucher" darf nicht irregeführt werden.
Wenn ein Verein nun also seine Leistungen jahrelang unter seiner üblichen Bezeichnung im Internet angeboten / bekannt gemacht hat, und sich nun entschließt, diesen Werbeweg (vorübergehend) einzustellen, dann darf nicht an ein anderer Anbieter sich das zu eigen machen, und unter der fremden Bezeichnung (die auch immer noch benutzt wird, nur zufällig nicht im Internet), gleiche oder ähnliche Produkte anbieten, oder Gewinne abschöpfen.
Sollte Dir Diese Antwort nicht genügen, so bitte ich Dich, einen Rechtsanwalt Deines Vertrauens aufzusuchen. Ich kann nur Denkanstöße geben, die aus meiner eigenen jahrelangen (oft teuren) Erfahrung stammen. Ob sie auf den Fall von Ingo zutreffen, muss der selber prüfen (lassen).
Jedenfalls kann man auch trotz Internet in DE noch nicht machen, was man will.
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau