fastix®: Domain-Grabber und (Vereins-)Namensrecht

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Moin!

hi,

Gleiches trifft übrigens doppelt zu, wenn ein Anwalt die schreibt und nachlässig ist.

Der dürfte dann aber seinerseits dafür haftbar zu machen sein.

Was dann zu noch mehr Ärger führt. Dennoch hast Du recht. Wenn man "unbedarft" ist, so ist es besser die Abmahnung vom Anwalt erstellen zu lassen. Die Kosten trägt im Erfolgsfall der Abmahngegner. Man muss aber regelmäßig in Vorleistung gehen.

Sollte der Admin C nicht erreichbar sein(Einschreiben kommt zurück), kann man dann bei der DENIC gleich noch den Löschungsantrag stellen.

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix®

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