Thoralf Knuth: Domain-Grabber und (Vereins-)Namensrecht

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N'Abend,

eher im Gegenteil, wenn bekannt wird, dass der Anwalt sofort klagt, ohne vorher abzumahnen.
Wenn der Anwalt sofort klagt, wird der Domaingrabber sofort die Ansprüche anerkennen - und die Klägerseite trägt die Verfahrenskosten!

Darauf sollte der Anwalt im Vorfeld hinweisen. ;) Aber ich hatte in dem Moment daran gar nicht gedacht, sondern nur auf diese Abmahnung, die automatisch böse sein muss. An ein sofortiges Anerkenntnis hatte ich gar nicht gedacht.

Da lohnt sich dann doch die Wieder-Registrierung der Domain.

Zumindest für die eine Domain sowieso die sinnvollste, weil praktikabelste Lösung, wenn man nicht immer wieder Probleme haben will.

Gruß, Thoralf

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Sic Luceat Lux!