Hallo,
Der Staat hat unter Umständen das Recht, den Rechner eines Einzelnen zu überwachen/durchsuchen, sofern es genügend Anfangsverdacht gibt und ein Richter dem zustimmt.
Straftäter nutzen anonyme Netzwerke genau deshalb, weil damit die Strafverfolgung über einen Anfangsverdachts effektiv umgangen wird. Gefasst werden im digitalen Zeitalter also nur naive und nachlässige Straftäter, nicht solche, die Technik anzuwenden wissen. Insofern muss man, gleich wie man auch dazu steht, zugestehen, dass die üblichen Methoden der Strafverfolgung in diesem Bereich tendenziell wirkungslos sind.
Mathias