Hallo,
Da war doch mal was mit "geschäftsmäßig" und "mit der Absicht, Gewinne zu erzielen" und so.
das Problem ist die Definition von geschäftsmäßig. Diese beinhaltet meines Wissens nicht zangsläufig eine Gewinnerzielungsabsicht, sondern wird an der Nachhaltigkeit bzw. Dauerhaftigkeit des Angebotes festgemacht.
ah ja, diese Auslegung von "geschäftsmäßig" habe ich auch schon mehrmals gelesen. Sie erscheint mir aber widersinnig, denn ein _Geschäft_ bedeutet nach meiner Auffassung, dass ich etwas anbiete und einen Gegenwert dafür erhalte. Im Falle einer privaten Homepage biete ich zwar etwas an (nämlich die dargestellten Informationen), bekomme aber _keinen_ Gegenwert dafür. Das ist für mich kein Geschäft, ergo nicht "geschäftsmäßig".
Dass einige Gesetzestexte das anscheinend anders auslegen, ist für mich nicht so richtig nachvollziehbar.
Was unterscheidet eine phantasievolle Testseite von einer anderen, die nicht als Testseite deklariert wird?
Die Tatsache, dass die Testseite nicht zur dauerhaften oder längerfristigen Nutzung zur Verfügung gestellt wird und demnach kein Angebot oder (Tele)dienst sein kann, sondern nach dem Test wieder gelöscht wird.
Hm. Meine Testseiten bleiben u.U. sehr lange online und sind dennoch bloß für Testzwecke gedacht ... ;-)
So ist das aber leider bei unbestimmten Rechtsbegriffen, die erst durch Gerichtsentscheidungen konkretisiert werden müssen.
Ja, leider ...
Ciao,
Martin
Ich wollt', ich wär ein Teppich. Dann könnte ich morgens liegenbleiben.