Hallo Siechfred,
Sowohl unter "Geschäft" als auch unter "Gewerbe" verstehe ich den Handel mit Waren oder Dienstleistungen.
Kann sein, aber im Rechtssinne sind dies zwei völlig verschiedene Dinge. Während "geschäftsmäßig" keine Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, ist dies bei "gewerbsmäßig" der Fall - und genau das ist hier der Knackpunkt.
äh, wie jetzt? Gibt es Geschäfte, bei denen man _nicht_ die Absicht hat, einen Gewinn zu erzielen? Was soll dann der Sinn des Geschäfts sein? Reine Menschenfreundlichkeit? Das ist für mich dann doch zu idealistisch. Das ist etwas für Märchen, aber nicht für die Wirklichkeit.
Wie ich in einer Diskussion mit Cybaer zum Ausdruck gebracht habe, ist meine Auffassung, dass "geschäftsmäßig" bedeutet, dass man etwas nachhaltig tun möchte, um dadurch Einnahmen zu erzielen, ...
So sehe ich das allerdings auch - und die Einnahmen sollten doch mindestens die eigenen Ausgaben decken. Und "mindestens" heißt, ein Überschuss, mit anderen Worten ein Gewinn, ist auf jeden Fall wünschenswert - wozu mach ich sonst den Aufwand?
Insofern sehe ich bei jedem Geschäft die Absicht, Gewinne zu erzielen, andernfalls hätte das Geschäft doch keinen Sinn!
So long,
Martin
Zwischen Leber und Milz
passt immer noch'n Pils.