Hi Wilhelm,
Christoph, nimm Dir einen Anwalt, das Finanzamt kann ein Konto pfänden, nicht aber ohne schriftliche Ankündigung,
Ablauffolge: Das Finanzamt setzt die Bank von der Pfaendung in Kenntnis, das Konto wird gesperrt und *erst dann* wird der Kontoinhaber informiert. Warum so? Damit der Kontoinhaber das Konto nicht leerraeumen kann. Finanzaemter koennen bei Steuerforderungen ohne Gerichtsbeschluss und ohne Ankuendigung pfaenden.
Das stimmt für den konkreten Pfändungsvorgang vielleicht, ein entsprechender Bescheid über die in Frage stehende Forderung und Mahnungen dürften aber vorher vorliegen, im herrlichen Dortmund mit in Rot aufgestempelter persönlicher Widmung ("Bei Nichtbezahlung zum Beispiel Kontopfändung"). Ich habe mir das gemerkt, weil ich als kleiner Selbständiger mal überlegt hatte, mir diesen Stempel nachmachen zu lassen...
Viele Grüße
Mathias Bigge