Christoph Schnauß: ein *g* zur Kundenbehandlung bei ebay

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hallo Mathias,

Die von Christoph angeführten Gründe führen nicht zu einer Kontopfändung durch das Finanzamt.

Ich muß morgen erstmal hintappeln, gestern und heute ist ja auf den Ämtern niemand zu erreichen. Bisher weiß ich noch nicht einmal wirklich sicher, was da passiert ist, und ob es tatsächlich das Finanzamt bzw. Amtsgericht war - nur kommt eigentlich nix andres infrage. Geldautomat bzw. Kontoauszugdrucker haben mir nur gesagt, daß es eine Pfändung gibt.

Mögliche Strategien bei Überschuldung:

Mein Konto würde die geforderte Summe sogar hergeben. Aber es gibt trotzdem eine Auszahlungssperre, bis die Einspruchsfrist vorbei ist. Sonst könnte man auf die Idee kommen, das Konto schnell noch leerzuräumen.

http://www.beamte4u.de/646.html

Ich kenne das, hatte vor zwei oder drei Jahren in anderem Zusammenhang schonmal sowas.

Nur wenn ebay tatsächlich mit der SCHUFA zusammenarbeitet, wie es der von Skeeve verlinkte Artikel erlärt, verstehe ich, daß sie mich tatsächlich "erwischt" haben. Und da ich nachweisen kann, daß ich selber am 1. Dezember bereits bei ebay eine Beschwerde eingereicht und gleichzeitig eine Anzeige aufgegeben habe (also vierzehn Tage, bevor ebay mein (ebay-)-Konto gesperrt hat), wird sich das Ganze wohl sehr schnell auflösen lassen - bloß ein bißchen Rennerei ergibt sich, und natürlich etlicher völlig überflüssiger Ärger. Immerhin versuchen auch diejenigen, die "topseller_sascha" unter meinem Namen geprellt hat, Druck zu machen.

Ich finde nur die Zusammenfassung des ganzen Vorgangs absurd: ich mache ebay darauf aufmerksam, daß da ein Betrüger unter meinem Namen agiert, erhalte ein Dankschreiben dafür von ebay, und danach werfen sie mich hinaus.

Grüße aus Berlin

Christoph S.

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