Christoph Schnauß: ein *g* zur Kundenbehandlung bei ebay

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hallo Mathes,

Hi Christoph,

Wenn Du zahlst, wird die Kontopfändung sofort aufgehoben.
Wenn ich nachweisen kann, daß sie nicht gerechtfertigt ist, auch.
Das ist leider so nicht richtig. Wenn Du etwas verbummelt und Fristen versäumt hast, ist gegen einen Titel praktisch nichts mehr zu machen.

Sofern ich nichts verbummelt und keine Frist versäumt habe, ist es das sehr wohl. Und bei Zusammenhängen wie in diesem Fall wäre es unsinnig, wenn ein Rechtsgut bestehen sollte, das einen völlig Unbeteiligten, dessen Name zufällig von einem anderen zu betrügerischen Zwecken mißbraucht wird, dazu zwingt, irgendwelche Titel anzuerkennen und Geldleistungen zu erbringen. Das entspräche ungefähr demselben Vorgehen, als ob ich mich mitten auf die Straße stellen, mit einem 100-Euro-Schein winken und ein Plakat schwenken wollte: "ich biete jedem, der mich an-, um- oder überfährt 100 Euro. Eventuelle Zusatzkosten (Versicherung etc.) übernehme ich selbstverständlich auch". Mir ist ein solches Rechtsgut nicht bekannt - und sollte es existieren, müßte man bis zum Obersten Gericht durchmarschieren und dagegen Einspruch erheben.

Grüße aus Berlin

Christoph S.

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