Mathias Bigge: ein *g* zur Kundenbehandlung bei ebay

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Hi Christoph,

Sofern ich nichts verbummelt und keine Frist versäumt habe, ist es das sehr wohl. Und bei Zusammenhängen wie in diesem Fall wäre es unsinnig, wenn ein Rechtsgut bestehen sollte, das einen völlig Unbeteiligten, dessen Name zufällig von einem anderen zu betrügerischen Zwecken mißbraucht wird, dazu zwingt, irgendwelche Titel anzuerkennen und Geldleistungen zu erbringen.

Das ist jetzt alles Spekulation. Nehmen wir an, eine Forderung wird zu  Unrecht erhoben, Du lässt aber alle Fristen verstreichen und der Fordernde erwirbt einen pfändbaren Titel, dann ist nur sehr schwer etwas dagegen zu machen.

Das Konto pfänden kann nicht jeder, das Finanzamt etwa aufgrund eines entsprechenden Steuerbescheids oder das Amtsgericht, etwa wenn einer der bei Ebay Betrogenen einen Titel gegen Dich erwirkt hat. Kümmer Dich drum, ich drück Dir die Daumen!!!

Viele Grüße
Mathias Bigge