Klawischnigg: In diesem Fall zumindest das Teledienstegesetz einhalten

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Hi there,

und sich somit unter Umständen strafbar machen. Siehe Teledienstegesetz.

Was glaubst Du, was einem "Familienvater aus der Steiermark in Österreich" das bundesdeutsche Teledienstgesetz sein kann? Es gibt zwar seit Juli 2005 ein ähnliches Gesetz in Ö, daß eine gewisse Impressumspflicht beinhaltet, aber wie das in Ö eben so ist, das interessiert in Wahrheit niemanden und ist afaik auch noch nie exekutiert worden...