Hi Mathias,
ein bisschen beunruhigt mich, dass Du das ärgerliche
Versäumnisurteil zum Triumph umdeutest...
Lass ihn doch! Er wird's irgendwann auch noch begreifen :-)
Innerhalb einer Woche gab es keine Möglichkeit, einen Vertreter
zu benennen?
Gab es, sonst hätte das Gericht den Terminsverlegungsantrag nicht
zurückgewiesen. GvG hatte dem Herren nämlich zwei in Frankfurt
ansässige und bei Gericht sehr geschätzte Kollegen im Presse- und
Äußerungsrechte anerkannte Kollegen empfpohlen, die bereit gewesen
wären, ihn zu vertreten. Die Sache ist nicht besonders schwer, wenn
man von den weitschweifigen und wirren Ausführungen des Beklagten
einmal absieht. Jeder Anwalt, der sich in dem Metier auskennt, hat
die Akte in 2 Stunden gelesen und weiss, worum es geht.
By the way: Manches hat Herr Reinholz ja verschwiegen. Da gabs doch
noch einen Beschluß vom OLG Frankfurt ;-) Und mit der Domain "it-
schule.de" war auch noch was ... hört man so ...
/DSSM1