Ein Versäumnisurteil ist entgegen den falschen Darstellungen des
Dialer-Dolzer kein Endurteil- denn ich wurde noch immer nicht
gehört.
Das ist falsch. Wieso äußern Sie sich immer zu juristischen Themen,
wenn Sie davon erkennbar keine Ahnung haben?
Selbstverständlich ist auch ein Versäumnisurteil ein Endurteil (vgl.
Jauerning, Zivilprozeßrecht, § 66 III 3 b).
Außerdem wurden Sie gehört - denn Sie mussten Ihren Widerspruch ja
schriftlich begründen, § 924 II ZPO (zwingend!). Einen Anspruch auf
mündliche Verhandlung gewährt Ihnen Art. 103 GG nicht, wie man zB aus
§§ 128 III, IV, 495a ZPO ablesen kann.
Dessen ungeachtet: Das einzige, was dabei herauskommen kann, wenn Sie
sich persönlich vor Gericht äußern, ist ein Ordungsgeld - gewinnen
werden Sie diesen (und weitere :-) Prozesse nicht. Eher dreht sich die
Sonne um die Erde ...
An Ihrer Stelle würde ich weniger Zeit mit dem Verfassen wirrer Beiträge
verbringen und statt dessen arbeiten gehen und Geld ranschaffen; es
wird nicht billiger, die Zinslast steigt und die Forderungen ihrer
sich mehrenden Gläubiger auch.