hi fastix®,
Aber, es ist annehmbar, dass Sie es unternehmen, diese Falschbehauptung aufzustellen, um hier zu provozieren.
Nein, das ist es nicht. Und wenn es denn schon einen "Termin" gibt, wäre das doch ein prima Anlaß für eine "Gegenprovokation". Die Aussage von Günni reicht doch aus, ihm wiederum eine Unterlassungsklage an den Hals zu hängen, daß er sowas nicht leichtfertig behaupten darf.
Grüße aus Berlin
Christoph S.