Moin!
Was soll ich tun?
Das Mahnverfahren sieht an dieser Stelle den gerichtlichen Mahnbescheid vor. Der kostet zwar etwas, wird aber nur formal und nicht inhaltlich geprüft.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist nicht zwingend als nächster Schritt vorgeschrieben, man kann auch direkt Klage einreichen.
Das Mahnverfahren kostet vor allem Zeit. Formular besorgen, ausfüllen, einschicken. Gericht schickt's weiter an Schuldner. Schuldner erhält Frist zur Antwort. Schuldner widerspricht (am letzten Tag der Frist) - wenn er nett ist und das Verfahren nicht endlos rauszögern will, es ginge auch, noch später Widerspruch einzulegen. Gericht informiert Gläubiger. Gläubiger will dann doch streitiges Verfahren (Klage) einreichen... Schuldner ist in der zwischenzeit insolvent, und Gläubiger kriegt nur noch eine Quote - wenn überhaupt...
Deshalb: Wer einen Titel hat und pfänden kann, bevor Insolvenz angemeldet wird, ist im Vorteil - Zeit ist Geld.
- Sven Rautenberg
My sssignature, my preciousssss!