Hallo.
Also ich habe das schon erlebt; habe direkt Klage gegen eine Arbeitgeberin eingereicht und dadurch zumindest den ursprünglichen vereinbarten Lohn erhalten.
Arbeit- oder Auftraggeberin? Die Arbeitsgerichtsbarkeit arbeitet nämlich anders.
Wäre ich den Weg über das Mahnverfahren gegangen, glaube ich nicht, dass ich irgendetwas bekommen hätte.
Wenn es sich tatsächlich um einen Arbeitgeber gehandelt hat, glaube ich das gern.
MfG, at