Hallo.
Für den konkreten Fall gilt die 30-Tage-Regelung nach § 286 Absatz 3 BGB, ganz ohne Mahnung und explizite Fälligkeitsvereinbarung.
Was eben auch bedeutet, dass man nicht vor Ablauf dieser Frist mahnen sollte.
MfG, at
Hallo.
Für den konkreten Fall gilt die 30-Tage-Regelung nach § 286 Absatz 3 BGB, ganz ohne Mahnung und explizite Fälligkeitsvereinbarung.
Was eben auch bedeutet, dass man nicht vor Ablauf dieser Frist mahnen sollte.
MfG, at