Hallo,
Es dürfte nur dann erlaubt sein, wenn der Kunde im Voraus von dieser Funktion weiß (und wenn dies der Fall ist, dann dürfte er wohl kaum den Auftrag an Dich erteilen).
Na, da könnte man aber auch anderer Meinung sein, wenn ich mir zum beispiel die Zwangsregistrierung bei Windows anschaue, die den Rechner nach 30 Tagen auch unbrauchbar macht. Das wissen auch alle, und dennoch nutzt es fast jeder und kauft auch noch alles mögliche andere von MS. Und so lange man sich richtig verhält und sich die Version normal kauft, und bezahlt kann man sie ja auch freischalten. Das gleiche könnte man mit einer solchen Software auch machen und es dem Kunden auch erzählen, bzw. mit Windows vergleichen. Ist denn solches Vorgehen wirklich so abschreckend?
Wenn er das nicht tut, machst Du Dich u.U. sogar strafbar (Computersabotage o.ä.).
Man müsste ihm natürlich nachweisen, dass dies eine mit voller Absicht eingebaute sabotagefunktion und nicht etwa bisher nicht gemerkter Bug ist. Das ist bei kompilierten Programmen gar nicht mehr so einfach, wie man an diverser Spyware der großen Softwarehäußer sieht.
Man könnte natürlich auch einen Patch für diesen "Bug" anbieten, zu einem angemessenen Preis natürlich *fg*.
Grüße
Jeena Paradies